Die Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung; s. hierzu bei "weiterführende Links"
Nach Einräumung des Nutzungsrechts erhält der Graberwerber einen Abdruck der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung sowie eine Urkunde über den Graberwerb und einen Gebührenbescheid.
Auf Verlangen sind Nachweise darüber vorzulegen, dass der Graberwerber das Totenfürsorgerecht besitzt bzw. der Totenfürsorgeberechtigte mit dem Graberwerb einverstanden ist.
Nach der Vergabe einer Grabstätte auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Antragsteller ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.
Persönliche Vorsprache der Eheschließenden nach Terminvereinbarung beim Standesamt. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnah
Geburtsurkunde des Kindes (wenn es bereits geboren und seine Geburt beurkundet wurde), die Ausweise seiner Eltern, die Geburtsurkunden seiner Eltern, Nachweise über den Wohnort der Eltern, ggf. ein N
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