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4211. Übermittlungssperre  
 
4212. Informationen für Wohnungsgeber  
Das Bundesmeldegesetz regelt die Mitwirkungspflichten bei Anmeldungen und Auskunftsansprüche durch Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber. Der Wohnungsgeber hat der meldepflichtigen Person inner  
4213. Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)  
Für die Anmeldung bei der Meldebehörde werden keine Gebühren erhoben.  
4214. Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)  
Bestätigung des Wohnungsgebers (z.B. Ihres Vermieters oder der Hausverwaltung) -> Wohnungsgeberbestätigung  Ausweisdokumente (Pass und/oder Personalausweis)  
4216. Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)  
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde (Gemeinde Poing - Bürgerbüro) ummelden.  
4217. Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde) - Rathaus-Service: Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)  
Rathaus-Service: Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)  
4218. Abmeldung Wohnsitz  
Bitte bringen Sie zur Abmeldung ihre Ausweisdokumente (Pass und/oder Personalausweis) mit.  
4219. Abmeldung Wohnsitz  
Für die Abmeldung eines Wohnsitzes bei der Meldebehörde werden keine Gebühren erhoben.  
4220. Abmeldung Wohnsitz  
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Die Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland (kein weiterer W  
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